Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pauschalreisevereinbarung:
Der Kunde erwirbt mit der Buchung einer Reise bei der SMEA GmbH eine Pauschalreise. Diese Pauschalreise umfasst verschiedene gebuchte Optionen wie Unterkünfte, Bustransfer und zusätzliche Aktivitäten, die jedoch nicht im direkten Eigentum der SMEA GmbH stehen. Vielmehr werden diese Optionen durch die SMEA GmbH gebündelt und als Gesamtpaket zu einer Pauschalreise angeboten. Die SMEA GmbH fungiert somit als Vermittler, der die einzelnen Leistungen koordiniert und dem Kunden als einheitliches Reiseerlebnis präsentiert. Die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit den einzelnen gebuchten Optionen richten sich nach den jeweiligen Bedingungen der Leistungsträger. Jegliche Haftung der SMEA GmbH für die Leistungen der einzelnen Optionen beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Vermittlung und Koordination im Rahmen der Pauschalreise.
Nachfolgend findest Du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der SMEA GmbH, 30177 Hannover (nachfolgend "Reiseveranstalter"). Bitte lese diese aufmerksam durch, da sie wichtige Informationen für das Verhältnis zwischen Dir (nachfolgend „Kunde“ genannt) und uns enthalten.
Die SMEA GmbH ist als Reiseveranstalter und Anbieter touristischer Leistungen und Events verantwortlich für die Abwicklung der Buchung und Durchführung der Reise. Diese AGB gelten sowohl bei Buchungen über das Internet, Reisebüros oder direkte Buchungen über das Telefon oder Email. Außerdem werden Reiseleistungen anderer Leistungsträger angeboten und vermittelt, bei welchen der Vertrag stets mit dem jeweils angegebenen Leistungserbringer (Leistungsträger) unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers zustande kommen.
Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrags, aufgrund der in den aktuellen Reiseausschreibungen und ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters genannten, bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise, verbindlich an. Die Buchung kann auf elektronischem, mündlichen, schriftlichen und telefonischen Weg erfolgen. Bei Buchungsanfrage bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung / Rechnung) des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden oder dem Reisebüro eine elektronische Buchungsbestätigung / Rechnung per E-Mail übermitteln.
1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung (siehe u.a. Buchungsformular) übernommen hat.
1.3. Das Mindestalter für die Teilnahme an den Reisen der SMEA GmbH beträgt 18 Jahre. Für Reiseteilnehmer, die zum Buchungszeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Teilnahme nicht möglich oder in Ausnahmefällen nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten möglich.
1.4. Weicht die Reisebestätigung vom Reiseveranstalter vom Inhalt der vom Kunden gesendeten Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten, und das der Kunde innerhalb der Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.
Zahlung des Reisepreises
2.1. Bei Vertragsschluss einer Pauschalreise ist die in der Rechnung ausgewiesene Anzahlung auf den Reisepreis innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen. Bei Vertragsschluss einer Einzelleistung sowie Flugtickets ist der Gesamtbetrag in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung innerhalb von 7 Tagen zu leisten.
2.2. Die Restzahlung ist bis 6 Wochen vor Reiseantritt fällig. Die Restzahlung ergibt sich aus dem Rechnungsbetrag abzüglich der geleisteten Anzahlung. Die Zahlungen erfolgen jeweils in einer Summe für alle Reiseteilnehmer. Die Aushändigung des Reisepreissicherungsscheines (gemäß § 651 k BGB) erfolgt bei Buchungsbestätigung.
2.3. Liegen zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 6 Wochen, wird der Reisepreis sofort in voller Höhe fällig. Bei Buchungen ab 14 Tage vor Abreise ist die Zahlung nur per PayPal oder Kreditkarte möglich.
2.4. Wenn die Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen geleistet werden und wir deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale bzw. ein Serviceentgelt in Höhe von 20,00 € zu verlangen.
2.5. Im Falle einer Insolvenz ist gewährleistet, dass dem Kunden diejenigen Leistungen ersetzt werden, für die keine Gegenleistung erfolgte. Der Erhalt des Reisepreissicherungsscheins begründet im Insolvenzfall einen unmittelbaren Anspruch gegen die Insolvenzversicherung.
2.6. Über die Eigenveranstaltung hinaus bietet der Reiseveranstalter seinen Kunden die Möglichkeit, Linienflüge und Charterflüge passend zum Landarrangement als Beförderung zum Reiseziel zu buchen. Bei dieser Vermittlungsleistung gelten die AGB der jeweiligen Fluggesellschaft, die vor der Buchung mit dem Hauptbucher kommuniziert werden. In den meisten Fällen verlangen die Fluggesellschaften den kompletten Flugpreis sofort bei der Buchung. Der Reiseveranstalter tritt in Vorleistung und berechnet den Flugpreis zusammen mit der Anzahlung des Landarrangements.
2.7. Falls die Anzahlung trotz angemessener Nachfristsetzung nicht erfolgt oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Reisevertrag aufzulösen. In diesem Fall kann der Veranstalter eine Entschädigung verlangen. Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen.
Leistungen 3.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen sowie den allgemeinen Hinweisen (z. B. Katalog, Internetseiten, Flyer, Angebote per E-Mail) und den Angaben der Reisebestätigung.
3.2. Bei Busreisen wird Gepäck im normalen Umfang befördert, d. h. pro Person maximal einen (1) Koffer oder eine Reisetasche (maximale Maße: 80x40x40 cm) und ein (1) Handgepäckstück. Aufgrund begrenzten Stauraums können wir die Beförderung von Hartschalenkoffern nicht garantieren. Gepäck und mitgebrachte Sachen sind vom Reisenden selbst beim Ein-, Um- und Aussteigen zu beaufsichtigen.
Sperriges Gepäck muss vor Reiseantritt angemeldet werden, und dafür können zusätzliche Kosten entstehen. Die Entscheidung über die Mitnahme obliegt dem Reiseveranstalter.
3.3. Die Durchführung der vom Reiseveranstalter oder den vor Ort vertretenen Dienstleistern angebotenen Ausflüge erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.
3.4. Im Rahmen von Reisen, die im Auftrag des Reiseteilnehmers von der SMEA GmbH vermittelt werden, sind vertragsfremde Leistungen nicht Bestandteil des Reisevertrages. Haftung für die Durchführung dieser Fremdleistungen obliegt den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die dem Reisenden übermittelt werden.
3.5. Nimmt ein Reisender einzelne ordnungsgemäß angebotene und ausgeführte Leistungen aus vom Reisenden zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen 4.1. Der Veranstalter kann bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
4.2. Bei erheblicher Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reise aufgrund unvorhersehbarer höherer Gewalt können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz, und Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Seiten zur Hälfte zu tragen.
4.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig sind und nicht vom Reiseveranstalter verursacht wurden, sind zulässig, sofern sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.4. Bei zulässiger Reiseabsage oder erheblicher Änderung einer wesentlichen Reiseleistung informiert der Veranstalter den Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung darüber.
4.5. Preisänderungen sind im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Fähr- oder Fluggebühren, möglich, soweit sich diese Erhöhung pro Kopf bzw. Sitzplatz zwischen dem Eingang der Reisebestätigung/Rechnung und dem vereinbarten Reiseantritt auf den Reisepreis auswirkt, vorausgesetzt, es liegen mehr als 4 Monate dazwischen. Der Kunde wird in diesem Fall unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, darüber informiert. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, sofern der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem Angebot ohne Mehrpreis für den Kunden anzubieten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung dem Reiseveranstalter gegenüber geltend zu machen, wozu die Schriftform empfohlen wird.
Rücktritt und Umbuchung der Kunden
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter, und diese muss schriftlich erfolgen.
5.2. Im Falle des Rücktritts kann eine pauschale Stornogebühr erhoben werden, die sich bei unseren Reisen nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis berechnet. Der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter ist maßgebend. Die Stornogebühr wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Stornogebühren:
Bis 60 Tage vor Reisebeginn: 20 Euro Bearbeitungspauschale pro Person (kann als Gutschein für deine nächste Reise angerechnet werden)
59 – 30 Tage vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
29 – 15 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
14 – 8 Tage vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises
Ab 7 Tage vor Reisebeginn: 100% des Reisepreises
Gebuchte Festivaltickets, Eintrittsgelder und Events werden im Falle einer Stornierung nicht erstattet. Dies gilt auch für Festivaltickets, Eintrittsgelder und Events, die Teil einer Pauschalreise sind.
Bei Flugvermittlung gelten gesonderte Stornobedingungen/- staffeln der Fluggesellschaften. Häufig sind hier 100% des Flugpreises fällig, unabhängig vom Reiseantritt.
5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall vorbehalten, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5.4. Der Reiseveranstalter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.5 Bei Nichtantritt der Reise erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz.
5.6 Der Veranstalter ist berechtigt, den durch den Rücktritt des Kunden frei werdenden Reiseplatz anderweitig zu besetzen.
5.7 Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen, worauf auch bei Abschluss des Reisevertrages schriftlich hingewiesen wird. Da der Versicherungsschutz mit Abschluss beginnt, ist die Versicherung nicht stornierbar und die Prämie wird mit der Anzahlung fällig. Die Reiseversicherung ist personenbezogen und kann im Falle einer Umbuchung nicht auf eine andere Person übertragen werden. Der Reiseveranstalter ist lediglich Vermittler der Versicherung.
5.8. Umbuchung: Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart besteht nicht.
Darüber hinaus gilt, bei einer Änderung der Beförderung, der Unterkunft oder des Reisetermins wird der Reisepreis für die geänderten Leistungen komplett neu berechnet auf der Basis der dann geltenden Preise und Bedingungen. Bei einer Änderung innerhalb der gebuchten Unterkunft (z.B. Änderung der Zimmer- oder Apartmentkategorie, Belegung etc.) wird der Preis für die geänderten Leistungen anhand der Buchung bisher zugrundeliegenden Preise und Bedingungen neu ermittelt.
Änderungen zu den oben genannten Fristen (5.2.) können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 5.2. bei gleichzeitiger Neubuchung vorgenommen werden.
Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl wird nach 5.2. berechnet. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben. Dieses beträgt: a) bei Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften, sofern überhaupt möglich, unter Zugrundelegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Zusätzlich zu diesen Umbuchungs-/Stornogebühren der Fluggesellschaft wird hier eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50 € durch den Reiseveranstalter erhoben. b) bei Buspauschalreisen bis 41 Tage vor Reiseantritt 25 € d) Änderungen 30 Tage vor Reiseantritt bis zum Tage des Reiseantritts sind ausschließlich als Stornierung gemäß 5.2 möglich.
5.9. Ersatzperson: Bis zwei Tage vor Reisebeginn kann sich der Teilnehmer bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Der Veranstalter kann dem Wechsel in der Person der Reisenden widersprechen, wenn durch die Teilnahme des Dritten Mehrkosten entstehen oder wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder inländische bzw. ausländische gesetzliche Vorschriften einer Teilnahme entgegenstehen. Hierfür werden bei Busreisen 25 € in Rechnung gestellt. Eine bereits geleistete Anzahlung verfällt nicht. Die Namensänderung bei Flugreisen mit vermittelten Flügen erfolgt nach 5.8.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom Reisenden gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
Haftung:
6.1. Der Reiseveranstalter haftet für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.
Beschränkung der Haftung:
7.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden bei deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt je Reisegast und Reise 4.200 €. Liegt der Reisepreis über 1.400 € pro Person, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
7.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Zusatzbuchungen, die von örtlichen Leistungsträgern ausgeführt werden). Die Teilnahme an Reisen mit überdurchschnittlichen Risiken (z.B. Snowboarden, Skifahren, Wakeboarden, Gebirgssportarten, Paragliding, etc.) erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Eine Aufsichts- und Haftungspflicht für minderjährige Reiseteilnehmer übernimmt der Veranstalter ausdrücklich nicht. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
7.3. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
Haftungsausschluss: Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung. Der Kunde haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.
Vertragsobliegenheiten und Hinweise:
9.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, hat der Kunde nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn er es nicht schuldhaft unterlässt, einen aufgetretenen Mangel während der Reise dem Veranstalter anzuzeigen.
9.2. Der Kunde darf bei einem Mangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumt. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
9.3. Eine Mängelanzeige nimmt die Reiseleitung entgegen. Sollte der Kunde diese wider Erwarten nicht erreichen können, oder sollte eine Reiseleitung nicht Bestandteil des Reisevertrags sein, so sollte der Kunde sich bitte direkt an den Reiseveranstalter, SMEA GmbH, Zinngrubenweg 2 in 30177 Hannover, wenden.
9.4. Eine Anzeige lediglich der örtlichen Agentur gegenüber genügt diesen Anforderungen nicht.
9.5. Gewährleistungsansprüche hat der Kunde nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende am Sitz des Reiseveranstalters, SMEA GmbH, Zinngrubenweg 2 in 30177 Hannover, geltend zu machen. Eine Anmeldung der Ansprüche bei Dritten (z.B. Busunternehmen, Skiliftbetreiber, Hotelbetreiber) genügt nicht. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Im Interesse des Reisenden und aus Beweissicherungsgründen wird eine schriftliche Mitteilung empfohlen.
9.6. Ansprüche aus dem Reisevertrag können nur durch den Reisenden selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist unzulässig. Der Kunde muss Ansprüche aus dem Reisevertrag innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Reiserückkehrdatum beim Reiseveranstalter geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche verjähren nach 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß endet. Hat der Vertragspartner gegenüber dem Veranstalter fristgemäß seine Ansprüche geltend gemacht, wird die Verjährung bis zum Tage der schriftlichen Zurückweisung durch den Veranstalter gehemmt. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen verjähren in 3 Jahren.
Bei Buchung über ein Reisebüro tritt dieses nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch Reisende entgegenzunehmen.
9.7. Ausschluss: Der Veranstalter erwartet, dass der Kunde die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen:
10.1. Der Reiseveranstalter, nun SMEA GmbH, steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Auf die Erfordernisse für Angehörige eines anderen Staates wird der Veranstalter hinweisen, sofern die Zugehörigkeit der Reisenden zu einem anderen Staat erkennbar ist. Die SMEA GmbH übernimmt keine Haftung für Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben.
10.2. Die SMEA GmbH haftet nicht für die Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die SMEA GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.
10.3. Ein Reisender, der bei Reiseantritt oder während der Reise nicht über vollständige und ordnungsgemäße Reisepapiere verfügt, kann von der Reise ausgeschlossen werden. Aufwendungen können in diesem Fall nicht erstattet werden.
10.4. Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.
Wirksamkeit: Mit Erscheinen einer neuen Reiseausschreibung erlischt automatisch die Wirksamkeit der Bedingungen und der Preise der vorherigen Reiseausschreibung.
Allgemeines:
12.1. Der Reisende kann den Reiseveranstalter, nun SMEA GmbH, nur an dessen Sitz in Hannover verklagen.
12.2. Für Klagen der SMEA GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der SMEA GmbH maßgebend.
12.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
12.4. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie im Zusammenhang mit dem Kauf/der Buchung einer Ware oder Dienstleistung Ihre E-Mail-Adresse angeben, können wir auch diese verwenden, um Ihnen mit der gebuchten Ware/Dienstleistung bzw. Reise im Zusammenhang stehende oder ähnliche Dienstleistungen unseres Unternehmens zu übersenden. Sollten Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, finden Sie die Möglichkeit zur Abmeldung in jeder E-Mail Kommunikation oder Sie können sich an den Bereich „Datenschutz“ unter der unten genannten Anschrift des Veranstalters wenden. Soweit wir uns zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten externer Dienstleister außerhalb der EU bzw. des EWR (sog. Drittländer ohne angemessenes Datenschutzniveau) bedienen, wird der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch die Vereinbarung der sogenannten „EU-Standardvertragsklauseln“ abgesichert.
Veranstalter der Reisen: 13.1. Ist der Veranstalter der Reisen nicht die SMEA GmbH, so ist er im Leistungsblock namentlich erwähnt.
Alle Ansprüche sind zu richten an:
SMEA GmbH
Kothöferdamm 7
30177 Hannover
kontakt@smea.info